Prüfungsausschüsse

 

Aufgabe der Prüfungsausschüsse

Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden und sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen sowie Anrechnungsverfahren von Studien- und Prüfungsleistungen. Er ist insbesondere zuständig für die Entscheidung über Widersprüche gegen in Prüfungsverfahren getroffene Entscheidungen. Der Prüfungsausschuss ist Behörde im Sinne des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungsprozessrechts.

 

 

CHECKLISTE ANTRAG

  1. Name, Matrikelnummer, vollständige und AKTUELLE Anschrift

  2. E-Mail-Adresse und Telefonnummer

  3. Studiengang und Vertiefungsrichtung

  4. Aktuelles Fachsemester

  5. Notenspiegel zum aktuellen Studienstand

  6. Inhalt des Antrags mit der Begründung für den Antrag

  7. Anlagen, die gegebenenfalls den Antrag begründen oder unterstützen

  8. Datum und Unterschrift

 

Anträge an die Prüfungsausschüsse

Anträge an die Prüfungsausschüsse können über die jeweilige Fachstudienberatung rechtzeitig (der Prüfungsausschuss hat verfahrensrechtlich eine Bearbeitungszeit von 3 Monaten für Anträge) gestellt werden. Eine Formatvorlage für Standardanträge an den Prüfungsausschuss ist im Formularschrank des jeweiligen Studiengangs hinterlegt.

Neben den Standardanträgen mit Formatvorlagen können auch individuelle Anträge eingereicht werden (z.B. Nachteilsausgleiche). Es reicht in der Regel ein formloses Schreiben an den betroffenen Prüfungsausschuss. Dieses muss die Daten des Studierenden (Name, Studiengang, Matrikelnummer, postalische Anschrift und Email), möglichst ausführlich das Anliegen (um was geht es genau?), eine Begründungen (warum sollte der Prüfungsausschuss dem Antrag stattgeben?) sowie am Schluss einen konkreten Antrag (worüber soll der Prüfungsausschuss nun konkret entscheiden?) enthalten. Außerdem sollte man - sofern vorhanden - zielführende Nachweise (z.B. Atteste, Notenspiegel) an das Schreiben anfügen.

 

Nachhaltige Rohstoff- und Energieversorgung
Vorsitzender: 
Die nächste Sitzung im WiSe 22/23 findet am Dienstag, den 21.03.2023 statt.

Rohstoffingenieurwesen
Vorsitzender: 
Die nächste Sitzung im WiSe 22/23 findet am Dienstag, den 21.03.2023 statt.

Nachhaltige Energieversorgung
Vorsitzender: 
Die nächste Sitzung im WiSe 22/23 findet am Mittwoch, den 22.03.2023 statt.

Anträge und Widersprüche sollten mindestens zwei Wochen vor dem jeweiligen Sitzungstermin beim Prüfungsausschuss eingehen. Anträge oder Widersprüche, die nicht rechtzeitig vorliegen, werden in der darauffolgenden Sitzung behandelt.

Alle Prüfungsordnungen und Modulhandbücher können über die amtlichen Bekanntmachungen der RWTH Aachen sowie RWTHonline abgerufen werden.

 

Weitere Informationen zu den Prüfungsausschüssen finden Sie in unseren FAQs.