Deine Fragen, unsere Antworten
Vor dem Studium
Gibt es eine Zulassungsbeschränkung im Bachelorstudiengang „Nachhaltige Rohstoff- und Energieversorgung“?
Nein, der Studiengang ist zulassungsfrei.
Gibt es eine Zulassungsbeschränkung in den Masterstudiengängen „Nachhaltige Energieversorgung“ und „Rohstoffingenieurwesen“?
Es gibt keine Zulassungsbeschränkung, allerdings muss überprüft werden, ob Bewerber*innen die nötigen Vorkenntnisse in ihrem Vorstudium erworben haben. Fehlende Module sowie das Vorpraktikum werden ggf. als Auflagen vergeben. Es besteht eine Zulassungsgrenze bei 45 CP, sodass Studierende, die diese Zulassungsgrenze überschreiten eine Ablehnung erhalten.
Was muss ich bei der Bewerbung zu den Masterstudiengängen an der Fachgruppe für Rohstoffe und Entsorgungstechnik beachten?
Die Bewerbungsunterlagen sollten vollständig und lesbar sein. Der Titel des Studiengangs sowie die ECTS (ggf. Umrechnungsfaktor zu den CP aus dem Vorstudium) müssen angegeben werden. Bei der Bewerbung sollte außerdem das Beiblatt vollständig und korrekt ausgefüllt und der Praktikumsnachweis (40 Arbeitstage) hochgeladen werden. Bitte laden Sie außerdem unbedingt ein Modulhandbuch Ihres Vorstudiums hoch.
Ich habe eine Zulassung für einen Studiengang an der Fachgruppe für Rohstoffe und Entsorgungstechnik erhalten. Wie kann ich mich einschreiben?
Wenn Sie nach einer erfolgreichen Bewerbung über RWTHonline eine Zulassung erhalten, müssen Sie den Studienplatz zunächst annehmen. Daraufhin erfolgt die Restdatenerfassung und Sie müssen einen Antrag auf Einschreibung hochladen. Die Einschreibung erfolgt online und Ihnen wird anhand Ihrer persönlichen Daten mitgeteilt, welche Dokumente Sie für die Einschreibung benötigen. Für die Einschreibung von deutschen Studierenden ist das Studierendensekretariat zuständig. Bei internationalen Studierenden kümmert sich das International Office der RWTH Aachen um die Einschreibung. Alle wichtigen Informationen rund um die Einschreibung finden Sie hier .
Welche Fristen gelten für die Einschreibung in die Masterstudiengänge der Fachgruppe?
Für die Masterstudiengänge „Nachhaltige Energieversorgung“ und „Rohstoffingenieurwesen“ gelten die Fristen für zulassungsfreie Masterstudiengänge. Die Einschreibungsfristen sind im Download-Bereich des folgenden Links aufgeführt. Beachten Sie, dass für internationale Studierende andere Einschreibungsfristen gelten.
Kann ich, während ich im Bachelor studiere, Module des Masterstudiums vorziehen?
Falls Sie an der RWTH im Bachelor studieren, können Sie je nach Bestimmungen Ihres Bachelorstudiengangs, Fächer in einem Umfang von 30 CP vorziehen. Ggf. müssen Sie einen entsprechenden Antrag an Ihren Prüfungsausschuss stellen. Bitte wenden Sie sich an die Fachstudienberatung Ihres Studiengangs. Sofern Sie sich im Bachelor „Nachhaltige Rohstoff- und Energieversorgung“ befinden, können Sie den „ Antrag auf Vorziehen von Masterfächern “ nutzen.
Wann benötige ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wird nur dann benötigt, wenn Studierende einen Studiengang an der RWTH Aachen oder an einer anderen Hochschule bereits endgültig nicht bestanden haben. Weitere Informationen und das entsprechende Formular für die Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie unter folgendem Link.
Studienorganisation
Wo gibt es Informationen über die Studiengänge an der FRE?
Informationen zu den Studieninhalten und dem Verlauf können den Seiten der RWTH Aachen sowie der Fachgruppe für Rohstoffe und Entsorgungstechnik entnommen werden. Die fachspezifischen Prüfungsordnungen enthalten alle wichtigen Informationen zum jeweiligen Studiengang. Bei Fragen hilft die Fachstudienberatung gerne weiter.
Wo finde ich allgemeine Regelungen zum Studium und meinem Studiengang?
Allgemeine Regelungen zu allen Bachelor- und Masterstudiengängen an der RWTH Aachen sind in der übergreifenden Prüfungsordnung (ÜPO) geregelt. In der fachspezifischen Prüfungsordnung werden einige Punkte aus der ÜPO präzisiert. Beide Dokumente sind in den amtlichen Bekanntmachungen auf den Webseiten der RWTH zu finden.
Die Modulhandbücher bieten detaillierte Informationen zu den Modulinhalten im Studiengang und sind im RWTHonline-System veröffentlicht.
Was muss ich tun, um die Aufenthaltserlaubnis zu verlängern?
Die Aufenthaltserlaubnis kann verlängert werden, wenn der Aufenthaltszweck noch nicht erreicht wurde. Diese Voraussetzung wird in einigen Fällen und ab einer gewissen Studiendauer vom Ausländeramt überprüft. Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis soll immer mindestens sechs Wochen vor dem Ablauf erfolgen. Bestimmte Bescheinigungen müssen mit dem Antrag auf Verlängerung des Aufenthalts vorgelegt werden, wenn bei der Beantragung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis die Regelstudienzeit überschritten wurde oder nach dem dritten Semester noch ein Fach- oder Hochschulwechsel vorgenommen wird.
Zu diesen Bescheinigungen gehören:
- Eine Studienverlaufsbescheinigung der Fachstudienberatung (diese finden Sie hier )
- und/oder eine Bescheinigung des International Office
- und/oder eine Bescheinigung des betreuenden Hochschullehrers.
Die RWTH verfügt über eine Außenstelle des Ausländeramtes im SuperC. Termine können online über das Termintool gebucht werden. Kontaktieren Sie bei Fragen oder dringenden Fällen die Geschäftsstelle des Ausländeramtes an der RWTH Aachen.
Wie erhalte ich Zugang zu den Lernmaterialien?
RWTHmoodle ist die zentrale, webbasierte Lehr- und Lernplattform der RWTH Aachen. Studierende werden automatisch in einen Lernraum hinzugefügt, sobald sie in RWTHonline einen Fixplatz für die zugehörige Lehrveranstaltung erhalten haben. Die Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen kann in RWTHonline z.B. im Curriculum Support vorgenommen werden. Die Zugangsdaten zu RWTHmoodle und RWTHonline erhalten Studierende nach der Einschreibung. Hier finden Sie eine Anleitung zum Umgang mit RWTHmoodle.
Gibt es eine Anwesenheitspflicht zu Veranstaltungen?
Im Allgemeinen gibt es bis auf wenige Ausnahmen keine Anwesenheitspflicht in den Veranstaltungen. Anwesenheitspflicht besteht beispielsweise beim Modul Exkursion, Scientific Writing and Presenting, Technikfolgenabschätzung und der Case Study bzw. dem Planungsseminar. Die Anwesenheitspflicht ist in den Modulbeschreibungen/-handbüchern geregelt.
Zuständigkeiten und Beratungsangebote
Bei welchen Fragen kann ich mich an die Fachstudienberatung der Fachgruppe für Rohstoffe und Entsorgungstechnik wenden?
Die Fachstudienberatung steht bei Fragen rund um die Organisation des Studiums zur Verfügung. Hierzu können Sie uns sowohl in der Sprechstunde als auch per E-Mail kontaktieren, sodass wir alle Fragen zu den Themen Studienverlauf, Prüfungsordnung, Praktika, Abschlussarbeiten usw. beantworten können. In regelmäßigen Abständen führt die Fachstudienberatung der Fachgruppe für Rohstoffe und Entsorgungstechnik außerdem Informations-und Einführungsveranstaltungen für die Studiengänge der Fachgruppe durch.
Das Team der Fachstudienberatung besteht aus Fachstudienberater*innen und studentischen Tutor*innen.
Wie kann ich einen Termin für die Sprechstunden der Fachstudienberatung buchen?
Um eine Sprechstunde wahrzunehmen ist es zwingend erforderlich einen Termin über das Terminplanungstool auf unserer Homepage zu buchen.
Welche Zuständigkeiten hat die Fachstudienberatung der Fachgruppe für Rohstoffe und Entsorgungstechnik?
Die Fachstudienberatung ist die vermittelnde Instanz zwischen den Studierenden und dem Prüfungsausschuss. Wissenschaftliche Arbeiten werden im Auftrag des Prüfungsausschusses genehmigt. Anträge an den Prüfungsausschuss werden von der Fachstudienberatung an den Prüfungsausschuss übermittelt. Weiterhin ist die Fachstudienberatung für die Ausstellung von Bescheinigungen über den Studienverlauf verantwortlich.
Was ist das Mentoring und an wen richtet es sich?
Das Mentoring ist ein ergänzendes Angebot zur Fachstudienberatung und richtet sich an Bachelorstudierende des Studiengangs „Nachhaltige Rohstoff- und Energieversorgung“.
Das Mentoring findet in individuellen, vertraulichen und umfangreichen Einzelgesprächen statt. Ziel ist es Studierende zu unterstützen, ihre Potentiale zu erkennen und ihre Studienziele zu erreichen.
Mentoring-Termine können über unsere Website gebucht werden.
Welche Zuständigkeiten hat das Praktikantenamt der Fachgruppe für Rohstoffe und Entsorgungstechnik?
Das Praktikantenamt ist für die Anerkennung von Praktika im Rahmen des Studiums zuständig und bietet Hilfestellungen bei Fragen zu den Voraussetzungen und Anerkennungsformalitäten.
Ansprechpartner*innen und weitere Informationen finden Sie auf unserer Website.
An wen muss ich mich bzgl. Auslandsaufenthalten wenden?
An der Fachgruppe für Rohstoffe und Entsorgungstechnik ist Frau Sabine Backus für die Auslandskoordination zuständig. Sie bietet Beratungstermine nach vorheriger Vereinbarung an.
Bei welchen Fragen sollte ich mich an das zentrale Prüfungsamt wenden?
Das zentrale Prüfungsamt ist für Fragen rund um Prüfungsan- und abmeldungen sowie Bescheinigungen und Zeugnissen verantwortlich. Außerdem ist das zentrale Prüfungsamt für die Verwaltung von Noten und für die Anmeldungen von Prüfungen und Abschlussarbeiten zuständig.
Die aktuellen Ansprechpartner*innen für Studierende der Fachgruppe finden Sie hier.
Wo finde ich die Vorlagen der Anträge an den Prüfungsausschuss?
Auf der Website der Fachgruppe für Rohstoffe und Entsorgungstechnik sind für jeden Studiengang im Formularschrank themenspezifische Anträge an den Prüfungsausschuss hinterlegt: BSc Nachhaltige Rohstoff- und Energieversorgung, MSc Rohstoffingenieurwesen und MSc Nachhaltige Energieversorgung.
Allgemeines zum Ablauf des Studiums
Muss ich mein Studium in Regelstudienzeit abschließen?
Es besteht keine Verpflichtung das Studium in der Regelstudienzeit abzuschließen. Die Einhaltung der Regelstudienzeit von 4 bzw. 6 Semestern obliegt Ihnen, sollte jedoch angestrebt werden. Für einige Auszeichnungen (wie z.B. die Dean’s List) ist ein Abschluss in Regelstudienzeit jedoch zwingende Voraussetzung.
Ist die Anmeldung zu Fächern auch gleichzeitig die Klausuranmeldung?
Nein, es erfolgt eine getrennte Anmeldung zu der Vorlesung/Übung und der Klausur. Die Anmeldung erfolgt über RWTHonline. Prüfungsabmeldungen sowie die Anmeldung zum Wiederholungstermin innerhalb eines Semesters können ebenfalls auf RWTHonline erfolgen.
Ab wann gilt ein Modul im Wahlbereich als verpflichtend gewählt?
Ein Modul gilt dann als gewählt, sobald sich die Studierenden zu der entsprechenden Prüfungsleistung anmelden.
Eine Veranstaltungsanmeldung über RWTHonline (ohne Anmeldung zur Prüfung) ist noch nicht ausreichend, um sich für ein Wahlfach zu entscheiden.
Werden im Studium Online-Veranstaltungen angeboten?
Mehrere Professor*innen stellen Vorlesungen/Übungen in Form von Videomaterialien über RWTHmoodle zur Verfügung. Dies ist jedoch nicht bei allen Lehrveranstaltungen der Fall.
Wie werden Anträge an den Prüfungsausschuss gestellt?
Anträge werden derzeit unterschrieben als Scan per E-Mail bei der Fachstudienberatung eingereicht. Die E-Mail-Adressen finden Sie hier.
Besonderheiten im Bachelor "Nachhaltige Rohstoff- und Energieversorgung" (NREV)
Kann ich meine Vertiefungsrichtung wechseln?
Die Vertiefungsrichtung dieses Bachelorstudiengangs kann auf Antrag an den zuständigen Prüfungsausschuss einmal gewechselt werden.
Kann ich ein Modul im Wahlbereich wechseln bzw. abwählen?
Frei wählbare Module innerhalb des Wahlpflichtbereichs der Vertiefungsrichtungen können zweimal ersetzt werden, solange die Prüfungsleistung des betreffenden Moduls nicht mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet wurde und dies das einschlägige Modulhandbuch zulässt. Der Wechsel von Pflichtmodulen ist nicht möglich.
Kann ich mehr Module im Wahlbereich auswählen als vorgesehen?
Die Studierenden haben die Möglichkeit mit dem zuletzt gewählten Modul über die CP-Grenze im jeweiligen Wahlbereich zu kommen. Auf dem Zeugnis werden final 180 CP angezeigt.
Was kann ich als nichttechnisches Wahlpflichtmodul wählen?
Alle nicht-technischen Fächer an der RWTH Aachen (wie z.B. Sprachkurse) können angerechnet werden. Der Anmeldebogen ist im Formularschrank zu finden.
Was beinhaltet das Modul „Exkursion“ bzw. „Feld-/Laborübung“?
- Die Exkursion besteht aus einer min. viertägigen Exkursion sowie einer Prüfungsleistung.
- 1-Tages-Exkursion kann für 0,5 CP angerechnet werden. Somit müssen die Studierenden während ihres Studiums an min. 4 Tagen Exkursion teilgenommen haben (an einem Stück oder über das Studium verteilt).
- Die Studierenden müssen einmalig eine Prüfungsleistung ablegen. Diese besteht aus der Abgabe eines schriftlichen Berichts von ca. 5 Seiten.
- Die genauen Themen werden von den Instituten bestimmt/benannt. Themen dürfen dabei auch mehrfach vergeben werden. Es können auch Gruppenleistungen vorgesehen werden. Die Prüfungsleistung wird dementsprechend angepasst.
- Die Prüfungsleistung ist unbenotet („bestanden“ oder „nicht bestanden“).
- Die Studierenden erhalten eine Bescheinigung vom Institut, dass er/sie die Prüfungsleistung bestanden/nicht bestanden hat.
- Bei der Prüfungsleistung muss ein/e Prüfer*in anwesend sein. Die Prüfenden müssen erforderliche Sachkunde i.S.d. § 12 ÜPO aufweisen.
- Die Studierenden können sich die Exkursion per Antrag auf Notenmeldung und einer Leistungsbescheinigung des Instituts beim Prüfungsausschuss anerkennen lassen.
Kann ich ein Modul streichen lassen?
Für den Fall, dass alle Modulprüfungen des Bachelorstudiengangs innerhalb der Regelstudienzeit abgeschlossen wurden, können aus dem Bereich der ingenieurtechnischen Grundlagen maximal zwei gewichtete Modulnoten im Umfang von maximal 15 CP nach Maßgabe des § 10 Abs. 13 ÜPO gestrichen werden. Den Antrag an das ZPA finden Sie hier .
Besonderheiten im Master "Nachhaltige Energieversorgung" (NEV)
Gibt es Pflichtmodule im Curriculum?
Der Masterstudiengang Nachhaltige Energieversorgung setzt sich aus vier Bereichen zusammen: Rohstoffe, Maschinenbau, Elektrotechnik und nicht-technische Inhalte. Innerhalb der Bereiche müssen sowohl Pflicht- als auch Wahlpflichtfächer in unterschiedlicher Anzahl absolviert werden.
Gibt es konkrete Vorgaben für die Gestaltung eines Stundenplans?
Nein, es gibt keine Vorgaben für die Gestaltung der Stundenpläne. Von Studierenden wird erwartet, dass sie sich selbständig mit ihren Studieninhalten befassen und sowohl ihre Lehrveranstaltungen als auch Klausuren planen.
Kann ich bereits erteilte Auflagen noch einmal überprüfen lassen?
Falls Sie der Meinung sind, dass Sie in ihrem Bachelorstudium bereits äquivalente Prüfungsleistungen absolviert haben, können Sie einen „Antrag auf Überprüfung der Auflagen“ an den Prüfungsausschuss stellen. Bitte fügen Sie unbedingt einen Notenspiegel sowie ein Modulhandbuch Ihres Bachelorstudiums bei. In dem Notenspiegel müssen die ECTS erkenntlich sein.
Ist eine Abmeldung bzw. ein Wechsel von Prüfungsleistungen möglich?
Sobald die maximale Anzahl an Modulen im jeweiligen Wahlbereich (Rohstoffe, Maschinenbau, Elektrotechnik und nicht-technische Inhalte) gewählt wurde, werden die restlichen Module gesperrt. Diese erscheinen nur noch, sofern die „inaktiven Knoten“ im Curriculum Support angezeigt werden. Es gibt zwei Möglichkeiten ein Modul abzuwählen:
- Sofern das Modul nicht bestanden wurde, kann ein Modul pro Wahlbereich abgewählt werden (Voraussetzungen: max. 1 Fehlversuch, Wahlbereich ist noch nicht abgeschlossen)
oder
- Sofern das Modul bereits bestanden wurde, kann ein Modul pro Wahlbereich in den Zusatzbereich gewechselt werden
Beide Anträge „Antrag auf Abmelden eines Moduls" und „Antrag auf Wechsel eines Moduls" sind im Formularschrank der FRE-Website zu finden. Falls die Prüfung in der Freiversuchsregelung stattgefunden hat, gilt die Prüfung als "nicht unternommen" und das Modul kann vom ZPA abgewählt werden (ohne Antrag an den Prüfungsausschuss). Sofern noch keine Prüfung abgelegt wurde, kann das Modul ebenfalls vom ZPA abgewählt werden.
Eine Abmeldung bzw. ein Wechsel eines Pflichtmoduls ist nicht möglich! Achtung: Simulationstechnik gilt als Pflichtfach und kann nach einem Fehlversuch nicht abgemeldet werden.
Wie erfolgt die Anmeldung zu der Projektarbeit Rohstoffe?
Die Projektarbeit Rohstoffe im Masterstudiengang „Nachhaltige Energieversorgung“ umfasst 6 CP und wird individuell zwischen den Studierenden und dem betreuenden Institut ausgemacht. Wichtig ist, dass das Thema der Projektarbeit inhaltlich zum Studiengang und dem Wahlbereich Rohstoffe passt. Weiterhin besteht die Bedingung, dass die Prüfenden der Projektarbeit Professor*innen an der Fakultät 5 sein sollten.
Bei der Projektarbeit handelt es sich um eine Einzelleistung, für die lauf §7 Abs. 6 der fachspezifischen Prüfungsordnung gilt: „Der Umfang einer Projektarbeit beträgt mindestens 20 Seiten und höchstens 60 Seiten. Die Bearbeitungszeit einer Projektarbeit richtet sich nach den dafür vergebenen CP, wobei je CP von einer Bearbeitungszeit von 30 Stunden ausgegangen wird.“
Die Note wird mithilfe des Meldebogens (s. Formularschrank) vom Institut an das ZPA gemeldet.
Kann ich ein Modul streichen lassen?
Für den Fall, dass alle Modulprüfungen des Masterstudiengangs innerhalb der Regelstudienzeit abgeschlossen wurden, kann eine gewichtete Modulnote aus dem Pflicht- oder Wahlpflichtbereich im Umfang von maximal 10 CP nach Maßgabe des § 10 Abs. 13 ÜPO gestrichen werden. Den Antrag an das ZPA finden Sie hier .
Besonderheiten im Master "Rohstoffingenieurwesen" (ROI)
Was beinhaltet das Modul „Field Exercises“ bzw. „Field/Laboratory Excercises“?
- Die Exkursion besteht aus einer mindestens viertägigen Exkursion sowie einer Prüfungsleistung.
- 1-Tages-Exkursion kann für 0,5 CP angerechnet werden. Somit müssen die Studierenden während ihres Studiums an min. 4 Tagen Exkursion teilgenommen haben (an einem Stück oder über das Studium verteilt).
- Die Studierenden müssen einmalig eine Prüfungsleistung ablegen. Diese besteht aus einem Referat. Nach §7 Abs. 7 der PO 18 beträgt der Umfang der schriftlichen Ausarbeitung eines Referates mindestens 1 Seite und höchstens 99 Seiten. Die Dauer eines Referates beträgt 15 bis 45 Minuten.
- Das Institut entscheidet, ob ein mündliches Referat von ca. 15 min gehalten wird oder ob ein schriftliches Referat von ca. 5 Seiten abgegeben wird. Die Prüfungsleistung ist unbenotet („bestanden“ oder „nicht bestanden“).
- Die Studierenden erhalten eine Bescheinigung vom Institut, dass er/sie die Prüfungsleistung bestanden/nicht bestanden hat.
- Bei der Prüfungsleistung muss ein/e Prüfer*in anwesend sein. Die Prüfenden müssen erforderliche Sachkunde i.S.d. § 12 ÜPO aufweisen.
- Die Studierenden können sich die Exkursion per Antrag auf Notenmeldung und einer Leistungsbescheinigung des Instituts beim Prüfungsausschuss anerkennen lassen.
Kann ich bereits erteilte Auflagen noch einmal überprüfen lassen?
Falls Sie der Meinung sind, dass Sie in ihrem Bachelorstudium bereits äquivalente Prüfungsleistungen absolviert haben, können Sie einen „Antrag auf Überprüfung der Auflagen“ an den Prüfungsausschuss stellen. Bitte fügen Sie unbedingt einen Notenspiegel sowie ein Modulhandbuch Ihres Bachelorstudiums bei. In dem Notenspiegel müssen die ECTS erkenntlich sein.
Kann ich ein Modul streichen lassen?
Für den Fall, dass alle Modulprüfungen des Masterstudiengangs innerhalb der Regelstudienzeit abgeschlossen wurden, kann eine gewichtete Modulnote aus dem Pflicht- oder Wahlpflichtbereich im Umfang von maximal 10 CP nach Maßgabe des § 10 Abs. 13 ÜPO gestrichen werden. Den Antrag an das ZPA finden Sie hier.
Zusatzleistungen und Auflagenfächer
Wie belege ich Zusatzleistungen und lasse diese in das Zeugnis eintragen?
Das Ableisten von Zusatzleistungen kann im Voraus beim Prüfungsausschuss beantragt werden, siehe: „Antrag auf Belegung einer Zusatzleistung“.
Die Aufnahme von Zusatzleistungen in das Abschlusszeugnis ist aus Platzgründen nur begrenzt möglich. Für die Aufnahme der Zusatzleistung auf dem Zeugnis muss ein Antrag an das ZPA erfolgen. Der Antrag kann jederzeit beim ZPA eingereicht werden, jedoch nur bis spätestens 1 Woche nach Bekanntgabe des Ergebnisses der letzten Prüfungsleistung des jeweiligen Studiengangs. Im Antrag müssen sowohl der deutsche als auch der englische Titel des Faches sowie die Note aufgelistet sein. Zusätzlich müssen die Leistungsnachweise der Institute über die Fächer im Original beigelegt werden.
Werden Zusatzleistungen mit Note auf dem Zeugnis aufgeführt und in die Gesamtnote mit einberechnet?
Ja, Zusatzleistungen werden mit ihrem Ergebnis in das Zeugnis aufgenommen, jedoch bei der Festsetzung der Gesamtnote nicht mit einbezogen.
Gelten Auflagenfächer wie Zusatzleistungen?
Für Auflagenprüfungen, egal ob sie in mündlicher oder schriftlicher Form abgenommen werden, gelten die allgemeinen Prüfungsbestimmungen, d.h. §§ 10 - 15 ÜPO. Auflagenprüfungen werden nicht auf dem Zeugnis ausgewiesen und erscheinen nicht auf dem Notenspiegel. Das Bestehen der Auflagenprüfungen ist Voraussetzung für den Erwerb eines Masterabschlusses. Die Auflagen sind in der Regel spätestens bis zur Zulassung der Masterarbeit zu erfüllen.
Wann findet die Prüfungsanmeldung zu Auflagenfächern statt?
Die Prüfungsanmeldung zu Auflagenfächern erfolgt über RWTHonline. Der Anmeldezeitraum wird in RWTHonline kenntlich gemacht. Falls Sie Probleme bei der Anmeldung von Auflagenfächern haben, wenden Sie sich bitte an das ZPA.
Wie komme ich in den Lernraum bei Zusatzleistungen und Auflagenfächern?
Eine Anmeldung zu der Lehrveranstaltung sollte über RWTHonline möglich sein. Falls Sie Probleme bei der Anmeldung haben, können Sie unter Angabe der Matrikelnummer die zuständigen Assistenten der Vorlesung bitten zum Moodle-Lernraum hinzugefügt zu werden.
Muss eine angemeldete Zusatzleistung für einen erfolgreichen Abschluss bestanden werden?
Nein, eine angemeldete Zusatzleistung muss nicht zwingend erfolgreich absolviert werden.
Kann ich eine zusätzliche Prüfungsleistung als Wahlpflichtleistung anerkennen lassen?
Eine einmal als zusätzlich deklarierte Prüfungsleistung kann nicht nachträglich als Wahlpflichtleistung anerkannt werden.
Klausuren
Bis wann muss man sich zu Klausuren anmelden?
Die Anmeldefristen und das Anmeldeverfahren sind auf RWTHonline zu finden. Für unterschiedliche Module gelten unter Umständen unterschiedliche Fristen. Für viele Prüfungen (insbesondere Klausuren, aber auch andere Prüfungsformen) gelten jedoch hochschulweit einheitliche Anmeldefristen:
Wintersemester
- Anmeldebeginn: 15. November
- Anmeldeende: 15. Januar
Sommersemester
- Anmeldebeginn: 15. Mai
- Anmeldeende: 01. Juli
Was tun, wenn ich die Anmeldefrist für eine Prüfung verpasst habe?
Eine Nachmeldung aufgrund von Versäumnis ist i.d.R. nicht möglich. Bleibt einem jedoch eine Anmeldung durch technische Probleme versagt, kann eine Nachmeldung über einen Antrag an den Prüfungsausschuss durchgesetzt werden. Zum Nachweis des technischen Problems bitte immer die Bestätigungsmail der Anmeldung aufheben. Der „Antrag auf Nachmeldung einer Prüfung“ muss spätestens 1 Woche nach Anmeldefrist beim Prüfungsausschuss eingehen.
Wie kann ich mich für den Wiederholungstermin einer Klausur im selben Semester anmelden?
Wenn es einen zweiten Termin im Semester gibt, kann man sich auf RWTHonline dafür anmelden, nachdem für den ersten Termin das Nicht-Bestehen, ein Attest oder ein Rücktritt eingetragen wurde. Eine automatische Anmeldung zum Zweittermin einer Prüfung erfolgt i.d.R. nicht!
Bis wann kann man sich von Klausuren abmelden?
Was tun bei Krankheit?
Bei krankheitsbedingtem Fehlen zu einem Klausurtermin ist umgehend (spätestens innerhalb von 3 Werktagen) ein ärztliches Attest beim Zentralen Prüfungsamt einzureichen. Dieses Attest muss eine „Prüfungsunfähigkeit“ bescheinigen. Andere Bescheinigungen werden nicht akzeptiert! Ein Vordruck für den Arzt ist hier zu finden.
Was passiert, wenn ich eine Prüfung dreimal nicht bestehe?
Die übergreifenden Prüfungsordnungen sehen für alle Bachelor- und Masterstudierenden nach dem dritten nicht bestandenen Versuch einer (schriftlichen) Klausur die Möglichkeit einer mündlichen Ergänzungsprüfung vor. Voraussetzung dafür ist, dass die Klausur tatsächlich mitgeschrieben wurde und kein Täuschungsversuch vorliegt. Ein Antrag zur mündlichen Ergänzungsprüfung ist unverzüglich nach Bekanntgabe der Ergebnisse, spätestens in der Einsicht zu stellen. Nähere Details regelt §14 Absatz 2 der ÜPO. Weitere Informationen finden Sie hier.
In welchem Rhythmus werden Klausuren angeboten?
Für jede Lehrveranstaltung werden mindestens zwei Prüfungstermine in einem Jahr angeboten. Bei manchen Lehrveranstaltungen werden zwei Prüfungstermine innerhalb eines Semesters angeboten.
Praktikum
Wo finde ich nähere Bestimmungen zum Praktikum während des Bachelor- und Masterstudiums?
Die Anlagen der fachspezifischen Prüfungsordnungen enthalten wichtige Informationen zur Dauer, Durchführung und Anerkennung des Praktikums. Der Praktikumsleitfaden der FRE enthält ebenfalls alle relevanten Informationen.
Muss ich das Pflichtpraktikum in den Masterstudiengängen „Nachhaltige Energieversorgung“ und „Rohstoffingenieurwesen“ in jedem Fall absolvieren?
Erfolgt die Anfertigung der Masterarbeit in einem Betrieb, einem universitären Technikum, einem Labor oder einem anderen berufsähnlichen Umfeld, handelt es sich um eine experimentelle Masterarbeit und der Nachweis der berufspraktischen Tätigkeit muss nicht mehr vorgelegt werden. Experimentelle Masterarbeiten können auch in Einrichtungen der RWTH Aachen absolviert werden. Die Entscheidung, ob ein Thema für eine Masterarbeit als experimentelle Masterarbeit gewertet werden kann, obliegt dem betreuenden Institut.
Bei einer externen Masterarbeit, die in Kooperation mit der Industrie angefertigt wird, muss der Nachweis der berufspraktischen Tätigkeit ebenfalls nicht vorgelegt werden.
In beiden Fällen (experimentelle und externe Masterarbeit) beträgt die Bearbeitungszeit der Masterarbeit 6 Monate und ist 30 CP wert. Die theoretische Masterarbeit hingegen umfasst 4 Monate Bearbeitungszeit und 20 CP.
Wie viele Praktika muss ich leisten?
Im Bachelorstudiengang „Nachhaltige Rohstoff- und Energieversorgung“ ist ein Pflichtpraktikum von 20 Arbeitstagen vorgesehen. Ein Vorpraktikum ist nicht erforderlich!
In den Masterstudiengängen „Nachhaltige Energieversorgung“ und „Rohstoffingenieurwesen“ ist jeweils ein Pflichtpraktikum von 40 Arbeitstagen vorgesehen (sofern eine theoretische Masterarbeit angestrebt wird). Vor Aufnahme des Masterstudiums muss ein Praktikum von über 20 Tagen als Voraussetzung nachgewiesen werden.
Wo kann man das Praktikum absolvieren?
Das Pflichtpraktikum muss in einem Unternehmen der Energiewirtschaft/-technik, der Rohstofftechnik, der Recyclingtechnik oder Endlagerung absolviert werden. Hierzu zählen u.a. Stadtwerke, Energieversorger, Ingenieurbüros mit energiewirtschaftlichem Bezug, Komponenten- und Anlagenhersteller der Energietechnik, Beratungsfirmen, Ministerien oder Behörden. Ein Teil des Praktikums oder das gesamte Praktikum kann auch im Ausland absolviert werden.
Wie kann ich mein Praktikum anerkennen lassen?
Für die Anerkennung der berufspraktischen Tätigkeit ist das Praktikantenamt der Fachgruppe für Rohstoffe und Entsorgungstechnik zuständig. Die Anerkennung erfolgt auf Basis der Praktikumsbescheinigung, die im Formularschrank zu finden ist.
Alternative Bescheinigungen müssen zwingend folgende Angaben enthalten: genaue Bezeichnung des Betriebes und der Abteilung, Angaben über Zeitpunkt/Dauer, Art der Beschäftigung, Anzahl der Arbeitstage exklusive Fehl- oder Urlaubstage.
Zur Anerkennung des Auflagenpraktikums sollte ein „Antrag auf Überprüfung der Auflagen“ gestellt werden, sofern das Praktikum im Vorstudium bereits absolviert wurde.
Werden Werksstudententätigkeiten für das Praktikum anerkannt?
Werkstudententätigkeiten können für das Auflagen- bzw. Vorpraktikum anerkannt werden.
Für das Pflichtpraktikum können jedoch lediglich max. 10 Praktikumstage anerkannt werden. 1 Jahr HiWi-Tätigkeit oder Werkstudententätigkeit können für max. 10 Tage im Pflichtpraktikum anerkannt werden. 1/2 Jahr HiWi-Tätigkeit oder Werkstudententätigkeit können demnach anteilig für 5 Tage im Pflichtpraktikum anerkannt werden.
Auslandserfahrungen
In welchem Land und an welcher Hochschule kann ich mein Auslandssemester absolvieren?
An der RWTH gibt es verschiedene Programme für die Förderung von Auslandsaufenthalten. Innerhalb Europas werden Auslandsaufenthalte durch das Erasmus+ Programm gefördert. Dieses bietet eine Studienbeitragsfreiheit an Partnerhochschulen und zusätzlich eine monatliche Förderung an.
Darüber hinaus bietet die Fakultät Partnerhochschulen an. Die Bewerbungsfristen und weitere Informationen zur Bewerbung für das Erasmus+ Programm finden Sie hier. Wird keine Partnerhochschule gefunden, kann man sein Auslandssemester dennoch als Freemover absolvieren, die Förderungsmöglichkeiten sind bei dieser Option jedoch begrenzt.
Wie kann ich meine Studienleistung aus dem Auslandsaufenthalt anerkennen lassen?
Im Ausland absolvierte Module können durch Antrag an den Prüfungsausschuss anerkannt werden. Es sollte jedoch im Vorhinein abgeklärt sein, ob ein Modul der Partnerhochschule anerkennungswürdig ist. Dazu ist vorab der „Laufzettel Anerkennung von Studienleistungen“ auszufüllen und beim jeweiligen Prüfungsausschuss einzureichen (spätestens bis Mitte Januar). Ein Modulhandbuch der Partneruniversität muss zwingend angehangen werden.
Sobald die Leistungen im Ausland erfolgreich absolviert wurden, können Studierende sich diese mithilfe des „Antrags auf Anerkennung von Prüfungen aus dem Ausland“ anerkennen lassen. Hier muss zusätzlich ein Transcript of Records sowie der bereits genehmigte Laufzettel (oder ein Modulhandbuch) eingereicht werden.
Wie viele Studienleistungen sind bei einem Auslandsaufenthalt mindestens einzuplanen?
Bei einem Erasmus-Studienaufenthalt besteht eine Empfehlung für Studienleistungen im Umfang von mindestens 30 ECTS. RWTH-Studierende, die an einem Erasmus+ Programm teilnehmen, sind verpflichtet Studienleistungen im Umfang von mindestens 15 ECTS nachzuweisen, um die Fördersumme zu erhalten.
Abschlussarbeiten
Wie verläuft die Anmeldung der Abschlussarbeit?
Einen Leitfaden zur Anmeldung der Bachelor- bzw. Masterarbeit finden Sie hier.
Ab wann kann die Bachelorarbeit angemeldet werden?
Die Aufgabenstellung der Bachelorarbeit kann erst ausgegeben werden, wenn:
- mehr als 125 CP absolviert wurden,
- die berufspraktische Tätigkeit von 40 Arbeitstagen vom Praktikantenamt anerkannt wurde.
Ab wann kann die Masterarbeit angemeldet werden?
Die Aufgabenstellung der Masterarbeit kann erst ausgegeben werden, wenn:
- mehr als 60 CP (MSc ROI) bzw. 75 CP (MSc NEV) absolviert wurden
- alle Auflagenfächer erfolgreich bestanden sind
- die berufspraktische Tätigkeit von 50 Arbeitstagen vom Praktikantenamt anerkannt wurde (entfällt bei Anfertigung einer experimentellen bzw. externen Masterarbeit).
Alle Studierenden, die sich zum Wintersemester 2020/2021 oder später in einen Master-Studiengang an der RWTH eingeschrieben haben, müssen zusätzlich das Modul "Wissenschaftliche Integrität" absolvieren.
Welche Arten von Masterarbeiten gibt es?
- Theoretische Masterarbeit (20 CP (18 CP schriftliche Ausarbeitung, 2 CP Kolloquium), 4 Monate Bearbeitungszeit).
Das Pflichtpraktikum von 50 Arbeitstagen muss zusätzlich absolviert werden. Zur Anmeldung muss die berufspraktische Tätigkeit bereits absolviert sein. - Experimentelle Masterarbeit (30CP (27 CP schriftliche Ausarbeitung, 3 CP Kolloquium), 6 Monate Bearbeitungszeit).
„Sofern die Anfertigung der Masterarbeit in die Tätigkeit in einem Betrieb, einem universitären Technikum, einem Labor oder einem anderen berufsähnlichen Umfeld integriert wird, entfällt das Erfordernis des Nachweises der berufspraktischen Tätigkeit.“ §13 Abs. 6 studiengangspezifische Prüfungsordnung - Externe Masterarbeit (30CP (27 CP schriftliche Ausarbeitung, 3 CP Kolloquium), 6 Monate Bearbeitungszeit). Sofern die Anfertigung der Masterarbeit in die Tätigkeit in einem industriellen Betrieb integriert wird, entfällt das Erfordernis des Nachweises der berufspraktischen Tätigkeit.
Wie erfahre ich, ob das Thema meiner Masterarbeit als experimentelle Masterarbeit gewertet werden kann?
Die Entscheidung, ob ein Thema für eine Masterarbeit als experimentelle Masterarbeit gewertet werden kann, obliegt dem betreuenden Institut.
Was muss ich für die Anmeldung einer externen Masterarbeit beachten?
Vor der Anmeldung muss sowohl ein formloser Antrag auf eine externe Masterarbeit an den Prüfungsausschuss gestellt als auch das Beiblatt Externe Masterarbeiten ausgefüllt werden.
Was muss in dem formlosen Antrag (bei einer externen Masterarbeit) enthalten sein?
In den formlosen Antrag müssen
- Firma
- Bereich der Firma
- Thema der Abschlussarbeit
- und 2. Prüfer*in
- falls es einen gibt, der externe Betreuer
- ausgefülltes und unterschriebenes Beiblatt
Das Beiblatt sollte ALLE Unterschriften, bis auf die des PA-Vorsitzenden, enthalten.
WICHTIG: Das Beiblatt ist NICHT der Antrag!
Kann ich die Bearbeitungszeit verlängern, wenn sich Komplikationen ergeben haben?
In begründeten Ausnahmefällen kann der Bearbeitungszeitraum auf Antrag an den Prüfungsausschuss nach Maßgabe des § 17 Abs. 7 ÜPO um maximal bis zu vier Wochen bei der Bachelorarbeit und bis zu sechs Wochen bei der Masterarbeit verlängert werden.
Wer darf als Erst- bzw. Zweitprüfer bei RWTH-internen Abschlussarbeiten eingetragen werden?
- In § 17 Abs. 2 ÜPO ist eine abschließende Aufzählung der Personen normiert, die Prüfende einer Abschlussarbeit sein dürfen (z.B. aufgrund der Tätigkeit als Professor*in an der RWTH Aachen im jeweiligen Studiengang in Forschung und Lehre). Es ist also nach den jeweiligen Studiengängen zu differenzieren.
- In der Regel können im Masterstudiengang „Nachhaltige Energieversorgung“ grundsätzlich alle Professor*innen aus den Fakultäten 4, 5 und 6 als Prüfende eingetragen werden, da es sich um einen Kooperationsstudiengang handelt.
- Gem. § 17 Abs. 3 ÜPO haben die Studierenden ein Vorschlagsrecht, aber die endgültige Entscheidung und Bestellung erfolgt durch den zuständigen Prüfungsausschuss.
Wer darf als Erst- bzw. Zweitprüfer bei RWTH-externen Abschlussarbeiten eingetragen werden?
Extern gilt eine Abschlussarbeit dann, wenn sie universitätsextern (bspw. im Rahmen eines Unternehmens) und damit außerhalb der RWTH ausgeführt wird (vgl. § 17 Abs. 2 S. 5 ÜPO). Demnach gilt eine Abschlussarbeit noch nicht als extern, wenn diese nur außerhalb der Fachgruppe 5.1 geschrieben wird.
Externe dürfen gem. § 17 Abs. 2 S. 6 ÜPO durch Prüfungsausschuss-Beschluss ausschließlich als Zweitprüfende bestellt werden.
Kann bei einer externen Masterarbeit eine Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnet werden?
Sollte eine externe Einrichtung eine Geheimhaltungsvereinbarung verlangen, so sollte die/der Studierende vor Zusage der Bearbeitung mit dem betreuenden Institut an der RWTH Aachen absprechen, ob dies möglich ist. Die Geheimhaltungsvereinbarung wird also immer individuell mit dem betreuenden Institut besprochen. Zusätzlich können Sie das Institut darum bitten, dass in der Abschlussarbeit ein Sperrvermerk abgedruckt wird, in dem steht, dass die Arbeit nicht an Dritte weitergegeben werden darf.
Besteht die Möglichkeit eines Rücktritts von einer Anmeldung der Abschlussarbeit?
Innerhalb des ersten Monats nach Anmeldung der Abschlussarbeit kann die/der Studierende von der Anmeldung der Abschlussarbeit zurücktreten. Im Wiederholungsversuch ist dies jedoch nur dann möglich, wenn die Kandidatin bzw. der Kandidat bei der Anfertigung der ersten Bachelor- bzw. Masterarbeit von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat. Hier gilt generell § 17 Abs. 7 der ÜPO.
Ich habe bereits das Pflichtpraktikum absolviert und mir dieses anerkennen lassen. Kann ich trotzdem eine experimentelle oder externe Masterarbeit anmelden?
Ja, dies ist möglich. Hierzu kann ein formloser Antrag an den Prüfungsausschuss auf Umbuchung des Praktikums als Zusatzleistung gestellt werden. Die Leistung der berufspraktischen Tätigkeit kann dann als Zusatzleistung anerkannt werden, sodass Sie eine experimentelle oder externe Masterarbeit im Umfang von 30 CP absolvieren können.
Ist eine vorzeitige Abgabe der Abschlussarbeit möglich?
Grundsätzlich sollte die Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit eingehalten werden, jedoch besteht bei Abschlussarbeiten keine Mindestbearbeitungsdauer.
Wann muss ich die Wiederholung der Abschlussarbeit anmelden?
Die wiederholte Bachelor- bzw. Masterarbeit muss spätestens drei Semester nach dem Fehlversuch der ersten Arbeit angemeldet werden.
Nach dem Studium
Wie erfolgt die Exmatrikulation?
Sobald Sie Ihr Studium erfolgreich absolviert haben, erfolgt die Exmatrikulation automatisch. Darüber hinaus können Sie Ihre Exmatrikulation jederzeit im Studierendensekretariat beantragen. Bitte füllen Sie hierzu den Antrag auf Exmatrikulation aus und reichen diesen beim Studierendensekretariat ein.
Wie erfolgt die Zeugnisausgabe?
Das Zentrale Prüfungsamt ist für die Zeugnisausgabe verantwortlich. Nach der Eintragung der letzten Prüfungsleistung in RWTHonline haben Sie eine Woche Zeit, um ggf. Anträge (z.B. Aufnahme von Zusatzleistungen) einzureichen. Daraufhin werden alle Leistungen überprüft und das Abschlusszeugnis vom Dekanat unterschrieben.
Die Zeugnisausgabe kann bis zu zwei Monate in Anspruch nehmen. Sobald die Dokumente abholbereit sind, werden Sie per E-Mail darüber informiert.
Kann ich mich für den Master bewerben, wenn mein Bachelorzeugnis noch nicht vorliegt?
Alle Informationen hierzu finden Sie auf der RWTH Website.
Eine Einschreibung mit der Bestehens-Bescheinigung (oder auch 4,0-Bescheinigung) ist bis zum Ende des ersten Vorlesungsmonats (30. April beziehungsweise 31. Oktober) möglich. Ihr Abschlusszeugnis sollten Sie spätestens bis zum Ende des Semesters nachreichen.
Wie funktioniert die Umschreibung in einen Masterstudiengang?
Informationen zu den Umschreibefristen und benötigten Unterlagen finden sich hier.